Die Familieninitiative will steuerliche Entlastung für alle Familien mit Kindern, deshalb muss die Steuergesetzrevision gerecht sein.

Leserbrief von Gabriela Peita-Dossenbach, Baar
Es darf deshalb nicht vorkommen, das bestimmte Familien- und Betreuungsformen nicht berücksichtigt werden. Darum darf nicht bei Eltern auf die Art und Weise, wie die Kinder gehütet werden oder betreut sind, beschränkt werden.
Die bei der Herbstsession 2009 verabschiedete Vorlage weist ein folgeschwerer Punkt auf: Der Betreuungsabzug und damit die Steuererleichterung darf nur von den Familien geltend gemacht werden, welche die Kinder durch Entgelt von Fremden betreuen lassen.
Mit diesem Vorgehen diskriminiert das Parlament Familien, wie wir sie in der heutigen Gesellschaft vermehrt vorfinden, nämlich bei den Familien, die die Betreuung und Erziehung noch von eigener Hand vornehmen. Es gilt deshalb, das familienpolitische Grundgebot zu stärken. Der Abzug soll somit mindestens gleich hoch sein, als für Eltern mit Eigenbetreuung sowie auch durch Fremdbetreuung der Kinder. Unterschreiben Sie deshalb heute noch die Familieninitiative.
Gabriela Peita-Dossenbach, Baar